US-Steuerberatung

Während die meisten Länder auf der Grundlage des Wohnsitzes, des Hoheitsgebiets oder des Domizils Steuern erheben, sind die Vereinigten Staaten eines von nur zwei Ländern weltweit, die ihre Bürger auf der Grundlage ihrer Staatsbürgerschaft besteuern. Selbst wenn Sie noch nie einen Fuß in die USA gesetzt haben bzw. Ihr Einkommen ausschließlich aus nicht-amerikanischen Quellen stammt, müssen Sie als US-Bürger eine US-Steuererklärung einreichen, wenn Ihr weltweites Einkommen gewisse Einkommensgrenzen übersteigt.

Wenn Sie nicht in den USA ansässig sind, müssen Sie nur dann eine Steuererklärung einreichen, wenn Sie Einkünfte aus US-Quellen haben (z. B. aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit, Kapitaleinkünften, aus Vermietung und Verpachtung oder sonstiger Geschäftstätigkeit) oder wenn Sie sich dafür entscheiden, eine gemeinsame Steuererklärung mit einem Ehepartner mit US-Staatsbürgerschaft einzureichen. Ein US-Bürger, der mit einem nicht in den USA ansässigen Ehepartner verheiratet ist, muss andernfalls eine Steuererklärung als verheiratete Person mit getrennter Veranlagung einreichen, wobei das Mindesteinkommen für die Abgabepflicht viel niedriger ist.

Im Rahmen unserer US-Steuerberatung beraten wir Sie gerne zu steuerlichen Auswirkungen und Planungsmöglichkeiten. Wir helfen Ihnen außerdem dabei, Ihre steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen, in dem wir Ihre Steuererklärungen erstellen und auf Wunsch elektronisch übermitteln.

Sofern Sie US Staatsbürger bzw. in den USA ansässig sind und über ausländische Bank- und Finanzkonten verfügen, deren Gesamtwert zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr 10.000 US-Dollar übersteigt, müssen Sie außerdem einen FBAR-Bericht (Report of Foreign Bank and Financial Accounts) beim US-Finanzministerium einreichen. Auch das übernehmen wir gerne für Sie.


Sind Sie mit Ihren Steuererklärungspflichten im Rückstand oder sind Sie sich dieser nicht bewusst?

Die gute Nachricht ist, dass es meistens nicht zu spät ist , wieder steuerkonform zu werden, ohne mit Strafen belegt zu werden.

Für US-Bürger , die nachweisen und bestätigen können, dass ihre Nichtabgabe und Nichtzahlung von Steuern nicht vorsätzlich erfolgten, hat die IRS ein Amnestieprogramm namens „Streamlined Foreign Offshore Procedures” ins Leben gerufen, das es Steuerzahlern im Ausland ermöglicht, ihre Steuerpflicht auch noch nachträglich ohne Strafen zu erfüllen. Unabhängig davon, wie viele Jahre versäumt wurden, müssen lediglich die letzten drei überfälligen Einkommensteuererklärungen sowie 6 FBAR-Berichte eingereicht werden.


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